Morgen, am 26.09.2019 sollen im Bundestag im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung auch Änderungen bei der Finanzierung von psychotherapeutischen Leistungen verabschiedet werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die psychotherapeutische Behandlung verlängert werden kann, wenn dies erforderlich ist, was in der Neuregelung aktuell nicht verankert ist.
Der DDPP e.V. hat zum TSVG eine Stellungnahme verfasst, die dem Gesundheitsausschuss und der Psychotherapeutenkammer vorgelegt wurde. Auch nach der Anhörung am 16.01.2019 werden die konkreten Vorschläge der Stellungnahme für den DDPP eine Richtungsvorgabe sein. Die Stellungnahme ist hier einzusehen.
Passend zum Thema unseres Herbstkongresses hat der gemeinsame Bundesausschuss erneut eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien beschlossen: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie können jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder als Kombination aus Einzel- und Gruppenbehandlung durchgeführt werden.
Der Fortbildungs-Ausschuss des DDPP arbeitet weiter an Qualitätsstandards für eine curriculare Fortbildung für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten. Nach der Diskussion mit Vertretern von Ärzte- und Psychotherapeuten-Kammern und Berufsfachverbänden auf dem DDPP-Kongress im Mai werden aktuell noch deren Rückmeldungen und Hinweise eingearbeitet. Das Curriculum wird voraussichtlich bis Ende September fertig gestellt werden können. Mehr dazu finden Sie unter News und Politik.
Durch die erfolgte Änderung der Richtlinienpsychotherapie, die schizophrene und affektive Psychosen als Indikation für Psychotherapie zulässt, entsteht ein erhöhter Fortbildungsbedarf für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten. Der DDPP als zuständiger Dachverband hat einen Fortbildungs-Ausschuss gebildet, der einen Vorschlag für ein Curriculum erarbeitet hat. Dieser Entwurf wurde im Rahmen des Mai-Kongresses mit den Vertretern der Ärzte- und Psychotherapeutenkammern sowie der Fachverbände diskutiert. Mehr lesen Sie hier.
Im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz möchten wir nach den vielen öffentlichen und auch von Fachleuten geäußerten Spekulationen über mögliche Diagnosen des Copiloten auf folgendes hinweisen. In der Debatte um das unfassbare Unglück werden psychiatrische Diagnosen herangezogen, als wäre damit die Ursache des Flugzeugabsturzes erklärt und mit der Feststellung einer Diagnose die Frage nach den Hintergründen der Tat erledigt. Diagnosen, die aktuell sind oder auch vor Jahren gestellt wurden, sind höchstens ein Hinweis, können aber alleine nie ausreichen, um eine solche Tat zu erklären.
DDPP-Vorstandsmitglieder gehören sowohl zur Expertengruppe wie auch zur Konsensusgruppe, mehrere Beiratsmitglieder sind an verschiedenen Stellen involviert und aktiv beteiligt. Derzeit läuft der Abstimmungsprozess in den unterschiedlichen Gremien. 2016 soll die Überarbeitung abgeschlossen sein.
Die Psychotherapie für Menschen mit schizophrenen und mit bipolaren Psychosen ist ab sofort im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie möglich. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dies im Bundesanzeiger bekanntgegeben.