Fortbildungsausschuss

Psychotherapie ist in der Behandlung von Menschen mit Psychosen immer noch kein selbstverständliches Angebot. Es ist oft schwierig bis kaum möglich, einen ambulanten Psychotherapie-Platz zu bekommen. Der DDPP will diese Situation verbessern. Ein großer Schritt in diese Richtung war die Änderung der Psychotherapie-Richtlinien mit Beginn des Jahres 2015. Psychosen sind nun als Indikation für eine Psychotherapie, die von der Krankenkasse finanziert wird, zugelassen. Aber es gibt weiterhin viel zu wenig Psychotherapeuten, die diese Aufgabe gern und sicher übernehmen.

Um die Situation zu verbessern, hat der Fortbildungs-Ausschuss des DDPP Qualitätsstandards für eine curriculare Fortbildung erarbeitet. Die Fortbildung soll ärztliche und psychologische Psychotherapeuten unterstützen, verfahrensspezifisch und ohne berufs- oder sozial-rechtliche Konsequenzen entsprechende Kompetenzen zu erwerben. Mit dem Curriculum sollen einheitliche Inhalte und Anforderungen etabliert werden.

Fortbildungs-Ausschuss und Vorstand des DDPP haben diesen Entwurf mit Vertretern von Ärzte- und Psychotherapeuten-Kammern, Berufsfachverbänden sowie aktiven Vertretern im Bereich der Psychosenpsychotherapie-Fortbildung diskutiert. Die Vorlage wurde von den Anwesenden mit Interesse aufgenommen. In der Diskussion wurden Anregungen und Vorschläge formuliert, die in den Entwurf eingearbeitet werden. Es wurde vereinbart, dass bis Mitte September Kammern und Verbände sowie die AG Fort-, Aus- und Weiterbildung des DDPP weitere Rückmeldungen geben. Es bestand Einigkeit darüber, dass diesem Curriculum keine berufs- oder sozialrechtliche Bedeutung zukommen soll.

 

Fortbildungsausschuss:

Prof. Dr. Andreas Bechdolf
Prof. Dr. Dorothea von Haebler
Dr. Norbert Hümbs
Prof. Dr. Stefan Klingberg
Dr. Günter Lempa