Systemische Therapie in die vertragspsychotherapeutische Versorgung integriert

Seit dem 1. März 2020 ist die geänderte Psychotherapie-Vereinbarungin Kraft getreten und von der kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht worden. Besonders erfreulich ist hier die Ankündigung der Abrechenbarkeit der systemischen Therapie als Kassenleistung voraussichtlich ab dem 01. Juli 2020. Die Änderungen in der Einbeziehung der Systemischen Therapie in die vertragspsychotherapeutische Versorgung bietet eben auch Menschen mit Psychosen eine zusätzliche Möglichkeit: die Therapieform selbst ermöglicht das „Mehrpersonensetting“, d.h. den Einbezug relevanter Bezugspersonen. Dadurch gibt es eine Chance, innerhalb der Psychotherapiekassenleistung auch Bezugspersonen aus anderen Berufsgruppen und anderen Versorgungssektoren miteinzubeziehen, wobei die Psychotherapie zum verbindenden Baustein einer Komplexleistung werden kann. Wir sehen dies auch als Chance, den Open dialog - Ansatz in der Regelversorgung umzusetzen. Die gesamte geänderte Psychotherapie-Vereinbarung können Sie hier einsehen.

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